Wir erstatten Immobiliengutachten für:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwälte
- Insolvenzverwalter
- Unternehmensberater
im Rahmen ihrer Mandate.
Für Bewertungen im Rahmen von Insolvenzverfahren, bzw. steuerrechtliche Bewertungen orientieren wir uns an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (WertV).
Für die Immobilienbewertung im Rahmen von Unternehmensfortführungen oder Buy-or-Lease-Entscheidungen kann beispielsweise auch die Discounted-Cash-Flow-Bewertung in Frage kommen.

Unsere Gutachten geben Privatpersonen und Ihren Beratern, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälten, Vermögensverwaltern oder bestellten Betreuern klare Aussagen zum Wert der Immobilie.
Wir arbeiten ebenso für deutsche Gerichte Gemeinden und Kommunen.